Informationen

Abfallbezeichnung, Abfalleinstufung+
Abfallentsorger+
Abfalluntersuchung+
Abfallverbringung+
Abfallwirtschaftspläne der Länder+
Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen+

Liste der Links zu den länderspezifischen Regelungen zur Umsetzung der LAGA M 20 - soweit vorhanden

Bioabfall - Konzept für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von verpackten Lebensmittelabfällen - Bericht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen+

Nachdem bei der Entsorgung verpackter Lebensmittelabfälle bundesweit mehrere Schadensfälle aufgetreten sind, bei denen es zu Kunststoffeinträgen in die Umwelt gekommen ist, hat die LAGA ein Konzept zur Verwertung von verpackten Lebensmittelabfällen erarbeitet. Dieses Konzept wurde von der 113. LAGA-Vollversammlung beschlossen und als neuer Stand der Technik bezeichnet. Von der UMK wurde das Konzept im Umlaufverfahren 35/2019 zur Veröffentlichung freigegeben.

Noch immer verbleit eine erhebliche Menge an organischem Material im Restabfall. Dieses Material wird zusammen mit dem Restabfall thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt und steht mithin nicht für eine hochwertige stoffliche oder stofflich-energetische Verwertung zur Verfügung. Dies berücksichtigend hat die Umweltministerkonferenz in ihrer 95. Sitzung die LAGA gebeten, die Entwicklungen bei der Getrenntsammlung von Bioabfällen weiter zu begleiten und der Umweltministerkonferenz im zweijährlichen Abstand über die getroffenen Maßnahmen zum Ausbau der Getrenntsammlung von Bioabfällen sowie über die erreichten Fortschritte bei den Mengen getrennt gesammelter Bio- und Grünabfälle zu berichten. Mithilfe des turnusmäßigen Berichtes zur Getrenntsammlung von Bioabfällen soll ein aktueller und umfassender Informationsstand der Umweltministerinnen und Umweltminister der Länder sichergestellt und die Getrenntsammlung sowie hochwertige Verwertung biogener Materialien weiter forciert werden. 

Deponiebaustoffe, Deponietechnische Vollzugsfragen+

Nach Angang 1 Nr. 2.1 der Deponieverordnung müssen Deponiebaustoffe dem Stand der Technik entsprechen. Für "sonstige Materialien, Komponenten oder Systeme" kann dies der zuständigen Behörde durch Vorlage bundeseinheitlicher Eignungsbeurteilungen der Länder nachgewiesen werden.
Für diese bundeseinheitlichen Eignungsbeurteilungen sowie für den Einsatz von natürlichem, ggf. vergütetem Boden- und Gesteinsmaterial sowie von Abfällen definieren die Länder Prüfkriterien und legen Anforderungen an den fachgerechten Einbau sowie das Qualitätsmanagement in bundeseinheitlichen Qualitätsstandards fest (Anhang 1 Nr. 2.1.2).

Dazu hat die LAGA im Jahr 2010 die Ad-hoc-AG "Deponietechnik" eingerichtet. Die von der Ad-hoc-AG "Deponietechnik" verabschiedeten Papiere werden nachfolgend veröffentlicht und können als pdf-Dokumente heruntergeladen werden.

Bundeseinheitliche Qualitätsstandards

Bundeseinheitliche Eignungsbeurteilungen

Auch die von der bis 2009 bestehenden LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnische Vollzugsfragen" erstellten Eignungsbeurteilungen können als Eignungsnachweise herangezogen werden, sofern sie nicht für ungültig erklärt wurden. Sie finden diese wie auch grundsätzliche Informationen über die Eignungsbeurteilung von Deponiebaustoffen auf der Homepage der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Niedersachsen.

Die BAM Bundesantstalt für Materialforschung und -prüfung ist nach der Deponieverordnung zuständig für die Zulassung von Geokunststoffen, Polymeren und serienmäßig hergestellten Dichtungskontrollsystemen für Deponieabdichtungen.

ErsatzbaustoffV+
Jahresberichte der LAGA+

Die LAGA erstellt nach Ablauf eines jeden Jahres einen Tätigkeitsbericht, der über die durchgeführten Sitzungen, die Arbeitsaufträge von ACK/UMK sowie über die Schwerpunktthemen der LAGA informiert. Der Bericht wird vor Veröffentlichung im Umlaufverfahren von der Umweltministerkonferenz zur Kenntnis gegeben.

Kältemittel+
Kompetenznachweis und Notifizierung von Untersuchungsstellen+

Die LAGA hat das Fachmodul Abfall aktualisiert und an die Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats geleitet. Die UMK hat im Umlaufverfahren 39/2023 der Veröffentlichung zugestimmt und empfiehlt den Ländern die Anwendung des aktualisierten Fachmoduls Abfall. 

Marktüberwachung im abfallrechtlich harmonisierten Bereich+

Der Ausschuss für Produktverantwortung (APV) hat ein Marktüberwachungskonzept gemäß der Verordnung (EG) 765/2008 für den Bereich der abfallrechtlichen Harmonisierungsrechtsvorschriften für Altfahrzeuge, Batterien und Akkumulatoren, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Verpackungen und Verpackungsabfälle erarbeitet und fortgeschrieben. Danach unterstützen die Länder den Bund bei seiner Berichtspflicht gegenüber der EU-Kommission, indem sie entsprechende Beiträge erstellen.

Die LAGA-Vollversammlung hat in ihrer 110. Sitzung die Auffassung bekräftigt, dass die Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung, die zum 1. Juni 2018 ihre Arbeit aufgenommen hat, im Rahmen der ihr zugewiesenen Tätigkeiten die von den Ländern zu leistenden Beiträge zur Erstellung eines Marktüberwachungsberichts und Marktüberwachungsprogramms gemäß Art. 18 der Verordnung (EG) 765/2008 koordinieren und redaktionell zusammenfassen sollte.  Den Marktüberwachungsbericht 2014 bis 2017 sowie das Marktüberwachungsprogramm für die Periode 2018 bis 2021 wurden von der Servicestelle erarbeitet und dem Deutschen Marktüberwachungsforum (DMÜF) das beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt ist, übermittelt.

Gemäß Artikel 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/1020 über die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten und das Gesetz zur Neuordnung der Marktüberwachung ist erstmalig bis zum 16. Juli 2022 und dann mindestens alle vier Jahre durch die Mitgliedsstaaten eine übergreifende nationale Marktüberwachungsstrategie zu erstellen.  Ziel der Strategie ist es einen einheitlichen, umfassenden und integrierten Ansatz für die Marktüberwachung und die Durchsetzung der Rechtsvorschriften der Union zu fördern. Der zu Beginn des Jahres 2022 durch die enstprechende länderoffene Arbeitsgruppe erstellte abfallrechtliche Beitrag zur nationalen Marktüberwachungsstrategie wurde seitens der zu beteiligenden Gremien zustimmend zur Kenntnis genommen und dem DMÜF übermittelt. 

Der APV hat die Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung (SMÜ), eine gemeinsame Koordinierungsstelle der Länder, mit der nationalen Koordination des ersten nationalen Überwachungsprojekt in der abfallrechtlichen Marktüberwachung (PaMÜ-1) beauftragt. Dabei überprüften 43 Marktüberwachungsbehörden 310 Produkte aus dem stationären und dem Online-Handel, vor allem Haushaltskleingeräte und Beleuchtungskörper. Geprüft wurden sowohl formale Inverkehrbringensvoraussetzungen als auch Stoffbeschränkungen. Mit diesen Daten liegt nun erstmals ein deutschlandweiter Datenpool für die abfallrechtliche Marktüberwachung vor. Das Ergebnis der Überwachungen zeigt, dass auch in der abfallrechtlichen Marktüberwachung Produkte aus dem Onlinehandel weitaus häufiger von Mängeln betroffen sind als Produkte aus dem stationären Handel. Um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, haben die Marktüberwachungsbehörden Maßnahmen ergriffen, zum Teil mussten diese den betroffenen Wirtschaftsakteuren behördlich angeordnet werden.

Mehrwegangebotspflicht+
PFAS- Vorschlag zur Erweiterung des Untersuchungs- und Bewertungsspektrums sowie Vorschlag geeigneter Analysenmethoden+
Phosphor-Rückgewinnung+
Ressourceneffizienz und Ressourcenschonung+
Teerhaltiger Straßenaufbruch+
Vollzugshilfe+
Vorläufige Empfehlungen zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren (LAGA-Mitteilung 27)+
Weitere Berichte der LAGA und der Ausschüsse+