Inhalt:
1) Deponiebaustoffe, Deponietechnische Vollzugsfragen
2) Vorläufige Empfehlungen zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren (LAGA-Mitteilung 27)
3) Verpackungsverordnung
4) Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen
5) Abfallverbringung
6) Kompetenznachweis und Notifizierung von Untersuchungsstellen
7) Abfalluntersuchung
8) Vollzugshilfe "Anerkennung von Fachkundelehrgängen"
9) Abfallwirtschaftspläne der Länder
10) Abfallentsorger
11) (Jahres)Berichte der LAGA
1) Deponiebaustoffe, Deponietechnische Vollzugsfragen
Seit 2010 hat die LAGA die Ad-hoc-AG "Deponietechnik" eingerichtet. Nach Angang 1 Nr. 2.1 der Deponieverordnung müssen Deponiebaustoffe dem Stand der Technik entsprechen. Für "sonstige Materialien, Komponenten oder Systeme" kann dies der zuständigen Behörde durch Vorlage bundeseinheitlicher Eignungsbeurteilungen der Länder nachgewiesen werden.
Für diese bundeseinheitlichen Eignungsbeurteilungen sowie für den Einsatz von natürlichem, ggf. vergütetem Boden- und Gesteinsmaterial sowie von Abfällen definieren die Länder Prüfkriterien und legen Anforderungen an den fachgerechten Einbau sowie das Qualitätsmanagement in bundeseinheitlichen Qualitätsstandards fest (Anhang 1 Nr. 2.1.2).
Die von der Ad-hoc-AG "Deponietechnik" verabschiedeten Papiere werden nachfolgend veröffentlicht und können als pdf-Dokumente heruntergeladen werden.
Die BAM Bundesantstalt für Materialforschung und -prüfung ist nach der Deponieverordnung zuständig für die Zulassung von Geokunststoffen, Polymeren und serienmäßig hergestellten Dichtungskontrollsystemen für Deponieabdichtungen.
2) Vorläufige Empfehlungen zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren (LAGA-Mitteilung 27)
1) Deponiebaustoffe, Deponietechnische Vollzugsfragen
2) Vorläufige Empfehlungen zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren (LAGA-Mitteilung 27)
3) Verpackungsverordnung
4) Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen
5) Abfallverbringung
6) Kompetenznachweis und Notifizierung von Untersuchungsstellen
7) Abfalluntersuchung
8) Vollzugshilfe "Anerkennung von Fachkundelehrgängen"
9) Abfallwirtschaftspläne der Länder
10) Abfallentsorger
11) (Jahres)Berichte der LAGA
1) Deponiebaustoffe, Deponietechnische Vollzugsfragen
Seit 2010 hat die LAGA die Ad-hoc-AG "Deponietechnik" eingerichtet. Nach Angang 1 Nr. 2.1 der Deponieverordnung müssen Deponiebaustoffe dem Stand der Technik entsprechen. Für "sonstige Materialien, Komponenten oder Systeme" kann dies der zuständigen Behörde durch Vorlage bundeseinheitlicher Eignungsbeurteilungen der Länder nachgewiesen werden.
Für diese bundeseinheitlichen Eignungsbeurteilungen sowie für den Einsatz von natürlichem, ggf. vergütetem Boden- und Gesteinsmaterial sowie von Abfällen definieren die Länder Prüfkriterien und legen Anforderungen an den fachgerechten Einbau sowie das Qualitätsmanagement in bundeseinheitlichen Qualitätsstandards fest (Anhang 1 Nr. 2.1.2).
Die von der Ad-hoc-AG "Deponietechnik" verabschiedeten Papiere werden nachfolgend veröffentlicht und können als pdf-Dokumente heruntergeladen werden.
- Geschäftsordnung der LAGA Ad-hoc-AG
- Bundeseinheitliche Qualitätsstandards
- Bundeseinheitliche Eignungsbeurteilungen
Die BAM Bundesantstalt für Materialforschung und -prüfung ist nach der Deponieverordnung zuständig für die Zulassung von Geokunststoffen, Polymeren und serienmäßig hergestellten Dichtungskontrollsystemen für Deponieabdichtungen.
2) Vorläufige Empfehlungen zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren (LAGA-Mitteilung 27)
- nachträgliche Änderung von vom Entsorger bereits an die Behörde übermittelten elektronischen Begleitscheinen
- Verwendung von Signaturkarten
- elektronische Führung von Registern für nachweispflichtige Abfälle bei verschiedenen Dritten
- Bestandskraft erteilter Befreiungen von Nachweispflichten
- schriftliche Vereinbarung zur qualifizierten Signatur des Beförders nach Übernahme des Abfalls
- Hinweise der LAGA für Nachweise zu Eigenrücknahmen
- Hinweise der LAGA zur Systembeteiligungspflicht und VE-Pflicht bei sog. "unechten Eigenmarken"
- Ergänzung der Hinweise zum Vollzug der Verpackungsverordnung
- Hinweise der LAGA zu "Mengenbündelungen durch Dienstleister"
- Hinweise der LAGA zu "Gutachten zur Ermittlung branchenfähiger Verpackungsmengen"
- Hinweise der LAGA zur "Einrechnung energetisch verwerteter Kunststoffverbunde in die Verwertungsquote für Verbunde"
- Beschlüsse zur Umsetzung der 5. Novelle der Verpackungsverordnung (Stand: 06.11.2008)
- Schreiben an die Verbände von Erstinverkehrbringern von Verpackungen, Systembetreibern, Träger von Branchenentsorgungsmodellen und Sachverständige zur Umsetzung der 5. Novelle der Verpackungsverordnung (05.12.2008)
4) Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen
- Liste der Links zu den länderspezifischen Regelungen zur Umsetzung der LAGA M 20 - soweit vorhanden
- Handlungsanleitung für die Zusammenarbeit der Zolldienststellen und Abfallbehörden im Rahmen der Verbringung von Abfällen
(Stand: 20.02.2008) - Bußgeldkatalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung (Stand: 30.09.2009)
6) Kompetenznachweis und Notifizierung von Untersuchungsstellen
Die LAGA hat das Fachmodul Abfall aktualisiert und an die Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats geleitet. Die ACK hat der Veröffentlichung zugestimmt.
Die LAGA hat das Fachmodul Abfall aktualisiert und an die Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats geleitet. Die ACK hat der Veröffentlichung zugestimmt.
Die LAGA erstellt nach Ablauf eines jeden Jahres einen Tätigkeitsbericht, der über durchgeführte Sitzungen, Arbeitsaufträge von ACK/UMK sowie über Schwerpunktthemen der LAGA informiert. Der Bericht wird vor Veröffentlichung im Umlaufverfahren von der Umweltministerkonferenz zur Kenntnis gegeben.
Die LAGA hat darüber hinaus der ACK/UMK in den Jahren 2003/2004 über die Umsetzung des Vorbehandlungsgebotes der Abfallablagerungsverordnung in Deutschland berichtet.





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